Was ist die Meldestelle „REspect!”?

Die Meldestelle „REspect! Gegen Hetze im Netz“ berät und unterstützt bei Hetze im Netz und setzt sich auch darüber hinaus gegen Hass und Hetze im Internet ein. Dies erfolgt vor allem durch die Bearbeitungen der eingegangenen Meldungen in der Meldestelle, aber auch durch Workshops und Kooperationen mit anderen Einrichtungen.

 

Wer betreibt die Meldestelle?

Betrieben wird die Meldestelle REspect! von einem zivilgesellschaftlichen Träger, der Jugendstiftung Baden-Württemberg.

Welche Daten von mir werden verarbeitet und gespeichert?

Für die Bearbeitung deiner Meldung benötigen wir nur eine E-Mail-Adresse, über die wir dir eine Rückmeldung geben und – sollten Nachfragen aufkommen – erreichen können. Deinen echten Namen oder andere personenbezogenen Daten benötigen wir nicht! Du kannst auch die E-Mail-Adresse: anonym@meldestelle-respect.de verwenden, falls du deine E-Mail-Adresse nicht eingeben möchtest. In diesem Fall wirst du aber dementsprechend keine Rückmeldungen bekommen.

Was kann ich bei euch melden?

Bei uns kannst du Hass und Hetze, aber z. B. auch Sachverhalte wie Gewaltdarstellungen einreichen. Hass und Hetze erfüllt häufig den § 130 StGB der Volksverhetzung. Auch die Leugnung des Holocausts fällt in den Bereich des § 130 StGB und ist strafbar. Beiträge, in denen bspw. ein Hakenkreuz abgebildet ist oder ein dir verdächtig wirkender Ausruf vorkommt, sind in vielen Fällen auch strafbar.

Was passiert mit meiner Meldung, nachdem ich diese abgeschickt habe?

Nachdem wir deine Meldung erhalten haben, wird diese von unseren juristischen Fachkräften bearbeitet und auf strafrechtliche Relevanz überprüft. Bitte sieh es uns nach, wenn die Bearbeitung etwas länger dauern sollte. Da bei uns sehr viele Meldungen eingehen und wir jedes Ticket qualitativ hochwertig bearbeiten wollen, kann es in manchen Fällen leider etwas länger dauern. In jedem Fall bekommst du von uns Rückmeldung, wie der Inhalt deiner Meldung eingeschätzt wurde.
Sollte deine Meldung eine strafrechtliche Relevanz beinhalten, die wir als Meldestelle REspect! anzeigen können, leiten wir die Informationen an das Bundeskriminalamt weiter und informieren dich auch fortlaufend, sollte es neue Erkenntnisse geben. Bei der gegenwärtigen Rechtslage ist nicht jede Form von Hass und Hetze strafrechtlich relevant. Wenn wir etwas als strafrechtlich nicht relevant einschätzen, heißt das nicht, dass ein gemeldeter Inhalt unserer Ansicht nach in Ordnung wäre. Es bedeutet nur, dass wir unserer Einschätzung nach in diesem Fall nicht strafrechtlich gegen einen Inhalt vorgehen können. Nichtsdestotrotz werden wir auch hier unser Bestes tun, dir weitere Möglichkeiten und Informationen an die Hand zu geben.
In einigen Fällen ist eine Meldung strafrechtlich relevant, kann aber nicht von uns aus angezeigt werden. So z. B., wenn es um eine Beleidigung geht. Diese Fälle gelten als „Antragsdelikte“ und müssen von der betroffenen Person selbst angezeigt werden. Allerdings gilt hier der Sonderfall für Meldende, die in Bayern wohnen, dass wir nach einer ausgefüllten Einverständniserklärung die Anzeigestellung übernehmen können.

Warum kann ich nur einen Screenshot pro Meldung hochladen?

Da wir viele Meldungen bekommen, können wir leider in den meisten Fällen keine ganzen Kanäle oder Profile durchsuchen. Deshalb ist es sehr wichtig für uns, dass du uns einen Screenshot von dem Sachverhalt zur Verfügung stellst, den du melden möchtest.
Immer wieder kommt es jedoch vor, dass auf einem Profil mehrere kritische Beiträge gefunden werden. Dass man hier mehrere Screenshots mitschicken möchte, ist verständlich. Jedoch unterscheiden sich die Beiträge häufig in ihrer Bewertung. Nicht nur in der Strafbarkeit, sondern auch bspw. die greifenden Straftatbestände sind häufig unterschiedlich. Deshalb tust du uns einen riesigen Gefallen, wenn du uns die Kommentare in zwei oder mehreren Meldungen zukommen lässt. Das hilft uns in der Bewertung jedes einzelnen Sachverhalts ungemein. Sollte eine Meldung nur ein Ausschnitt einer größeren Vorgeschichte sein (z. B. Stalking oder Cybermobbing) weise uns gerne darauf hin, damit wir deine Meldung in diesem Kontext besser bewerten können.

Ich wurde Opfer eines Betrugs oder Diebstahls (z. B. auf Kleinanzeigen …), kann ich das bei euch anzeigen?

Nein! Wir sind eine zivilgesellschaftliche Einrichtung und nicht die Polizei. Deshalb können wir leider keine Betrugsfälle bearbeiten. Wenn du Opfer eines solchen Betrugsfalls geworden bist, wende dich bitte direkt an die zuständigen Stellen der Polizei (s. Infos unten).

  • In allen Bundesländern kannst du dich bei der zuständigen Onlinewache melden. Hier findest du eine Übersicht der Onlinewachen der Bundesländer.
  • Für Beschwerden über deutschen Spam bitte die beschwerdegegenständliche E-Mail mit Original Header an diese E-Mail-Adresse weiterleiten. Besondere Spam-E-Mails sind solche, die über die Rechtswidrigkeit der unverlangten Versendung hinaus entweder rechtswidrige Inhalte beinhalten oder auf solche verweisen. Weitere Infos findest du hier.
  • Erste-Hilfe-Anweisungen nach einem Betrug stellt das Bundesministerium für Justiz zur Verfügung.
  • Hier findest du erste Informationen, solltest du den Verdacht haben, Opfer eines Erpressungsversuchs geworden zu sein.
  • Um SMS-Botschaften mit Postzustellungen, neuen Mobilfunknummern oder dubiosen Links besser einschätzen zu können, möchten wir dich gerne auf einen Hinweis der Verbraucherzentrale aufmerksam machen.
  • Einen kurzen Überblick über verschiedene Online-Betrugsarten sowie Handlungsempfehlungen findest du auf der Seite des Bundeskriminalamts.

Ich möchte einen Kommentar direkt verlinken. Geht das?

Dies ist technisch möglich und hilft uns sogar sehr! Ein Kommentar unter vielen kann schnell mal untergehen und wird dann nicht mehr so leicht wiedergefunden, wenn man nach ihm sucht. Deshalb hilft es unseren Meldebearbeitenden, wenn du uns direkt einen Link mit dem markierten bzw. angepinnten Kommentar sendest.

  • Auf den großen Plattformen (Facebook, Youtube, X bzw. vormals Twitter etc.) geht die Verlinkung ganz einfach. Mit einem einfachen Klick auf die Datumsangabe des Kommentars markierst du ihn. Die Seite wird neu geladen und je nach Plattform wird der gewünschte Kommentar entweder ganz oben angezeigt oder farblich markiert. Den Link, den du dadurch generiert hast, kannst du einfach in unsere Meldemaske eingeben.

Ich habe in einem privaten Chatverlauf Hass und Hetze beobachtet/Ich wurde in einem privaten Chatverlauf beleidigt. Kann ich das bei euch melden?

Ja, allerdings sind in diesem Fall unsere Handlungsmöglichkeiten beschränkt. Wir können nur bei öffentlich zugänglichen Postings selbst einen Screenshot erstellen und bei strafrechtlicher Relevanz Anzeige erstatten. Sind die Postings lediglich in einem privaten Chat oder einer geschlossenen Gruppe sichtbar, können wir dir nur auf Grundlage des hochgeladenen Screenshots eine Einschätzung bieten und dir für deinen Fall passende Hilfsangebote aufzeigen. Auch hier gilt aber der Sonderfall, dass wir für Meldende, die in Bayern wohnen, nach ausgefüllter Einverständniserklärung die Anzeigestellung übernehmen können.

Ich habe keine URL zu dem Inhalt, den ich melden möchte, weil es sich um eine Nachricht in einem Messenger handelt. Was gebe ich in das entsprechende URL-Feld der Meldemaske ein?

In solchen Fällen kannst du einfach die Seite des Messengers, bspw. https://whatsapp.com, angeben. Bitte denke aber daran, dass bei privaten Nachrichten unsere Handlungsmöglichkeiten beschränkt sind (siehe oben).

Was ändert sich mit dem neuen Status „Trusted Flagger“?

Wie bisher meldet REspect! strafrechtlich relevante Inhalte an das Bundeskriminalamt. Bestätigt das Bundeskriminalamt die strafrechtliche Relevanz und die entsprechenden Inhalte sind noch online, erstattet REspect! eine Meldung an die entsprechende Plattform, die dann über die Löschung entscheidet. Der Rechtsweg steht jederzeit offen. Neu ist, dass die Hinweise von REspect! als zertifiziertem Trusted Flagger schneller bearbeitet werden müssen. Monatelange Wartezeiten sind nun nicht mehr möglich.

Welche Inhalte meldet REspect! als Trusted Flagger?

Im laufenden Jahr 2024 gingen bei REspect! durchschnittlich 85 Meldungen am Tag ein, von denen durchschnittlich 34 zur Anzeige gebracht werden. Die meisten Anzeigen erfolgten nach § 86a (hierunter fällt beispielsweise das Posten von Hakenkreuzen oder des Logos der Hamas), gefolgt von § 130 (hierunter fällt beispielsweise das Leugnen des Holocausts oder das Auffordern von Gewaltmaßnahmen gegen bestimmte Gruppen und Bevölkerungsteile). Beide Paragrafen zusammen machten fast 90 % der gestellten Strafanzeigen aus. Diese Inhalte werden dann nach der Prüfung durch das BKA an die Plattformen gemeldet. Es handelt sich hier also nicht um Kleinigkeiten, sondern um ernsthafte Vergehen!

Gleichzeitig zeigen die Zahlen, dass der überwiegende Teil der Meldungen rechtlich unbedenklich ist und zum Spektrum freier Meinungsäußerung gehört. Inhalte, die als strafrechtlich nicht relevant eingestuft werden, werden nicht an die Plattformen gemeldet.